Aufstellung OK ?
Kategorie: Verkehrsgefährdung
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Das Verkehrszeichen ist so aufgestellt, dass die von der B16 kommenden Fahrzeuglenker, das Zeichen leicht übersehen können. Ist das den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend aufgestellt. Zudem ist die Bodenmarkierung mit der Geschwindigkeitsbeschränkung auch schon in die Jahre gekommen.
Kommentar
Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir werden es der zuständigen Stelle weiterleiten.
zuletzt aktualisiert am 13.05.2019
